Unsere Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung sind ausgebildete Facharbeiter mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung. Sie garantieren die sachgerechte und zuverlässige Ausführung des gesamten Prozesses.
Wir bewältigen große und auch kleinere Aufträge. Das Demontieren und artgerechte Sortieren verschiedener Teile führen wir routiniert aus.
Da wir ein gemeinnütziges Unternehmen sind, dürfen wir zum reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abrechnen.
Wenn Sie als betrieblicher Auftraggeber ausgleichsabgabepflichtig sind, haben Sie noch einen weiteren Vorteil: Als privater oder öffentlicher Arbeitgeber können Sie die Hälfte unserer per Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. (Gemäß § 140 Sozialgesetzbuch IX.)